Information für Patienten/Patientinnen mit Pflegestufe I bis III
"Pflegehilfsmittel" nach § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI
Gemäß § 40 SGB XI stellen die Pflegekassen zur Erleichterung der Pflege Pflegehilfsmittel zur Verfügung.
Wenn Sie im Rahmen der Pflegeversicherung in die Pflegestufe 1, 2 oder 3 eingestuft sind, haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von 31,00 € monatlich. Die in diesem Rahmen beziehbaren Pflegehilfsmittel sind:
- Saugende Bettschutzunterlagen, Einmalgebrauch,
- Fingerlinge
- Einmalhandschuhe
- Mundschutz
- Schützschürzen
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
Die benötigten Mittel tragen Sie bitte in die herunterladbare PDF – Liste (Bitte Name, Anschrift, Kasse, Mitgliedsnummer und Unterschrift nicht vergessen) und senden uns diese bitte zurück. Wir erledigen die Formalitäten und rechnen mit Ihrer Pflegekasse ab.
Sie erhalten von uns immer automatisch eine kostenfreie Lieferung, die Bedarf von drei Monaten zusammenfasst. Sollten Sie aussetzen wollen, so genügt ein Anruf.
Antrag auf Kostenübernahme - als PDF
Wir beraten Sie gerne, sprechen Sie uns an - 02162 - 50390
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