Anatomische Sitzschale in Sonderanfertigung:
Das Konzept und die Fertigung einer anatomischen Sitzschale in Sonderanfertigung ist recht umfangreich.
Bereits wenige Millimeter können einen Therapieerfolg entscheidend beeinflussen. Daher ist es wichtig bereits bei der Maßnahme unter anderem biomechanische Faktoren und deren Auswirkungen auf die Körperhaltung zu berücksichtigen.
Im nachfolgenden wird ausschließlich auf die Fertigung einer Sitzschale eingegangen.
1. Der maßgearbeitete Grundkorpus der Sitzschale
Alluminiumplatte mithilfe einer Kantbank in die gewünschte Form bringen.
Ein maßgearbeiteter Grundkorpus bietet den Vorteil das Gesamtausmaß einer Sitzschale auf geringste zu reduzieren- mehr Bewegungsfeiheit, besserer Gesamteindruck.
2. Die Polsterung
Polstermateial wird ausgesucht nach Lebensdauer, Komfort und Verarbeitungsfähigkeit
schichtweise Verarbeitung unterschiedlicher Materialien dient der Optimierung der Druckverteilung. Das Sitzpolster kann auch aus einem bereits fertigem Visco-Flex Kissen sein, zur besseren Dekubitusprophylaxe.
Der Kunde wird nun auf das Grundpolster gesetzt und in der Sitzposition gehalten, die aus orthopädischer Sicht sinnvoll ist. Dies wird vorher mit dem Therapeuten abgesprochen, damit die Sitzschale die vorgesehende Therapie unterstützt.Es wird ein Weichschaumabdruck mittels Gießtechnik eines Zweikomponentenschaumes hergestellt.
3. Die Erprobung
Die Sitzschale ist grundsätzlich fertig.
Sie wird mit einem Probebezug versehen und über einen längeren Zeitpunkt beim Kunden getestet.
4. Die Abänderung
Sollten bei der Erprobung Druckstellen entstehen oder nicht genügend Unterstützung geleistet werden, wird der Feinschliff, etwaige Abpolsterungen vorgenommen und evtl. noch einmal einige Zeit erprobt.
5. Fertige anatomische Sitzschale
Die Sitzschale wird nun mit einem Bezug versehen, auf den Rollstuhl, Sitzschalenuntergestell, Zimmeruntergestell etc. montiert und ausgeliefert. |